Häufig gestellte Fragen In welcher Weise wird die Danzer Group als international tätiges Unternehmen seiner gesellschaftlichen, ökologischen und geschäftlichen Verantwortung gerecht?Als verantwortungsbewusstes Unternehmen legen wir weltweit unseren Geschäften hohe ethische und rechtliche Standards zu Grunde. Diese betreffen die Nachhaltigkeit, den Umweltschutz, die gesellschaftliche und soziale Verantwortung sowie die Beziehungen zu Geschäftspartnern. Was bedeutet für die Danzer Group nachhaltiges Wirtschaften?Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für die Danzer Group, wirtschaftlich erfolgreich, sozial und ökologisch verantwortlich zu handeln. Holz ist einer der bedeutendsten nachwachsenden Rohstoffe, der weltweit immer stärker nachgefragt wird. Folglich werden eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Holz immer wichtiger. Die nachhaltige Sicherung hochwertiger Holzressourcen ist wichtigstes Anliegen der Danzer Group für die Zukunft. Welche Projekte zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung hat die Danzer Group initiiert?Bereits seit Jahren betreibt die Danzer Group, ein eigenes Aufforstungsprojekt mit hochwertigen Holzarten in Nordargentinien und hat begonnen, eigene Wälder in Nordamerika nachhaltig zu bewirtschaften. Damit werden die Grundlagen geschaffen, einen wachsenden Anteil unseres Holzbedarfs aus eigenen Wäldern abzudecken. Welchen Beitrag leistet die Danzer Group zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Afrika?In vielen Ländern West- und Zentralafrikas ist die Holzindustrie eine der wichtigsten Ressourcen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. Die Danzer Group betreibt in ihren Waldkonzessionen im Kongobecken nicht nur eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, sondern unterstützt auch den Aufbau einer leistungsfähigen, einheimischen Holzwirtschaft durch die holzverarbeitenden Betriebe, die sie in diesen Ländern aufgebaut hat sowie die dortige Ausbildung und Schulung von Fachkräften. Die Danzer Group zählt mit zu den sehr wichtigen Auslandsinvestoren in der Republik Congo und der Demokratischen Republik Congo.
Damit werden Beiträge zur Bekämpfung der Armut geleistet, denn durch die entstehenden Arbeitsplätze werden nachhaltige Lebensgrundlagen für die einheimische Bevölkerung geschaffen. Welchen Stellenwert hat Umweltschutz für die Danzer Group?Der Umweltschutz steht im Mittelpunkt unseres Nachhaltigkeitsmanagements. 1994 hat die Danzer Group damit begonnen, ein Umweltmanagement-System (EMS) gemäß der international sowohl bei Regierungen als auch in zahlreichen Industriesektoren anerkannten Norm ISO 14001, die schließlich 1996 veröffentlicht wurde, einzuführen. Damit bestehen bindende interne Vorgaben für alle Gesellschaften mit umfassenden Berichts- und Kontrollpflichten, deren Einhaltung von externen Gutachtern geprüft werden wird. In den Umwelt- und Sicherheitsmanagement-Systemen von Danzer sind auch die verpflichtenden Prinzipien für eine nachhaltige Bewirtschaftung von tropischen Wäldern definiert. Welchen Stellenwert hat Forstzertifizierung für die Danzer Group?Aus Sicht der Danzer Group bilden die ISO 14001:2004 zugrunde liegenden Umwelt- und Sicherheitsmanagement Systeme (ESMS) die operative Grundvoraussetzung für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges und wirksames Adressieren von Umweltangelegenheiten auf allen Hierarchiestufen unserer Unternehmen und der Gruppe in allen Bereichen der Wertschöpfungskette von der Waldwirtschaft bis zum Verkauf unserer Holzprodukte.
Ein „Zertifikat” ISO 14001:2004 beinhaltet einen permanenten Verbesserungsprozess und bestätigt, dass das ESMS den Anforderungen von ISO 14001:2004 entspricht. Neben dieser prozessualen Aussage bestätigt das Zertifikat ebenfalls, dass die relevante lokale Gesetzgebung sowie die selbst gesetzten Verbesserungsmaßnahmen im Umweltbereich (einschließlich der Sicherheit am Arbeitsplatz) eingehalten und durchgeführt wurden. Die bekannten Forstzertifikate wie FSC, PEFC, Koerhout sind Produktzertifikate, die bestätigen, dass die zertifizierten Holzprodukte aus einem Forstbetrieb stammen, der nach den jeweils im Detail abweichenden „Criterias and Indicators” (PCIs) des Zertifikatgebers bewirtschaftet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neben der Zertifizierung des forstwirtschaftlichen Betriebes auch eine Zertifizierung der Chain of Custody, d. h. des Weges vom Wald bis zum Verbraucher notwendig ist.
Bei international angewandten Forstzertifikaten wie FSC und dem von PEFC anerkannten neuen Pan African Certificate (PAFC) gibt es in der Regel übergeordnete PCIs, die dann auf Landesebene spezifisch konkretisiert werden. Eine Forstzertifizierung setzt immer einen von der jeweiligen Regierung genehmigten Waldbewirtschaftungsplan voraus. Bisher wurden Forstkonzessionen im Congo Bassin lediglich in einigen wenigen Fällen nach Koerhout zertifiziert. FSC und PAFC haben in einzelnen Forstkonzessionen mit der Prüfung begonnen.
Im Falle der Forstbewirtschaftung im Congo Bassin hat die Commission des Forêts d'Afrique Centrale (COMIFAC), basierend auf einem multilateralen Abkommen zwischen den zentralafrikanischen Staaten, der Europäischen Union und der USA, die OAB (Organisation Afriquaine de Bois)/ITTO (International Timber Trade Organization), PCIs für die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder im Congo Bassin festgelegt.
Diese PCIs bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung unserer Konzessionen in beiden Kongos. Mit der Fertigstellung des Waldbewirtschaftungsplans bei der IFO sind diese PCIs damit auch weitgehend eingeführt. Bei der SIFORCO, die wegen des langjährigen Bürgerkrieges im Kongo (Kinshasa) von 1998 bis 2002 von ihren Waldkonzessionen abgeschnitten war, soll in 2006 mit der Erarbeitung eines entsprechenden Waldbewirtschaftungsplanes begonnen werden.
Nach unserem Kenntnisstand hat PAFC in Gabun die Aufstellung lokaler PCIs auf Basis der übergeordneten OAB/ITTO PCIs abgeschlossen, so dass PAFC dort genutzt werden kann. Dieser Prozess soll jetzt in der Republik Kongo (Brazzaville) ebenfalls erfolgen. Im Falle von FSC wissen wir nicht, ob lokale Arbeitsgruppen zum Beispiel in Kamerun, und der Republik Kongo ihre Arbeit aufgenommen bzw. abgeschlossen haben. Wir wissen auch nicht inwieweit die FSC-Anforderungen über OAB/ITTO hinausgehen würden.
Wegen der internationalen Bedeutung des Congo Bassins als das zweitgrößte tropische Waldgebiet der Erde sowie unserem Grundsatz transparent zu arbeiten, beabsichtigen wir, für IFO bereits 2006 und SIFORCO nach Abschluss der Arbeiten zum Waldbewirtschaftungsplan voraussichtlich 2008/2009 eine Forstzertifizierung durchzuführen. Die Auswahl des Zertifizierungssystems wird von der lokalen Verfügbarkeit abhängen und inwieweit dieses System sich nach den Grundsätzen der COMIFAC richtet, um sicherzustellen, dass auch die lokalen Regierungen als COMIFAC-Mitglieder dieser Zertifizierung vollständig zustimmen.
Unser Umwelt- und Sicherheitsmanagement-System ist dazu bestimmt mit dem internationalen Standard ISO 14001:2004 übereinzustimmen. Unsere im ESMS enthaltenen Richtlinien für die Beschaffung von afrikanischem Holz haben Standards für die nachhaltige Bewirtschaftung sowie für den Einkauf von afrikanischem Holz aus legalen Quellen gesetzt. Dabei geht unser Umweltmanagement weit über andere Zertifizierungen hinaus, da es alle relevanten Bereiche von der Rohmaterialbeschaffung über die Produktion bis hin zum Versand der Endprodukte umfassen wird. Forstzertifizierungen auf Basis der ISO 14001:2004-Norm sind weltweit die gängigsten Zertifizierungssysteme. Forstzertifizierungen müssen auf Grundlage der in den jeweiligen Ländern und Regionen gegebenen Bedingungen entwickelt werden. Auf welche Weise garantiert die Danzer Group ihren Kunden, legales Holz zu beziehen?Illegaler Holzeinschlag, vor allem in Südostasien, aber auch in Afrika, Südamerika und Russland, führt zur Zerstörung von wichtigen Ökosystemen. Darüber hinaus werden durch die großen Mengen illegal gehandelten Holzes die Weltmarktpreise, vor allem für Laub- und Hartholz so niedrig gehalten, dass Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft oft nicht kostendeckend verkauft werden kann. Deswegen ist es uns wichtig, sicherzustellen, dass von uns gehandeltes Holz bzw. Holzprodukte aus legaler, nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Die Danzer Group hat diesbezüglich im Rahmen ihres Umwelt- und Sicherheitsmanagement-Systems gemäß ISO 14001:2004 Richtlinien zur Beschaffung von Rundholz, Schnittholz und Furnieren afrikanischen Ursprungs eingeführt. Das ESMS wird einem Audit durch Dritte unterzogen, um zu prüfen, dass wir tun, was wir sagen. Wie stellt die Danzer Group sicher, dass die Richtlinien eingehalten werden?Die in der Danzer Group neu geschaffene Funktion „Umweltkoordinator Handel und Produktion Afrika” prüft und dokumentiert die Lieferungen bezüglich ihres legalen Ursprungs aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Überdies verifiziert ein unabhängiges Prüfungsunternehmen jährlich die Einhaltung dieser Richtlinien. Damit unterstützt Danzer aktiv den Aktionsplan der Europäischen Union „FLEGT Forest Law Enforcement, Governance and Trade” zur Vermeidung des Imports von illegal eingeschlagenem Rundholz. Wie stellt sich Danzer zu den Vorwürfen von Greenpeace?In April 2007, Greenpeace published a report entitled „Carving up the Congo”, which is critical of logging in the Democratic Republic of Congo. In its Report Greenpeace presented, among other things, accusations against SIFORCO (a Danzer Group subsidiary in the DRC). The accusations of Greenpeace in no way correspond with the facts and therefore cannot be accepted by Danzer Group. We hereby publish a detailed response to the Greenpeace accusations.
Stellungnahme als PDF in Englisch (134 KB)
In June 2004, Greenpeace International published a so called „Forest Crime File” that included a number of accusations against the Danzer Group and its business in Africa. Greenpeace published a revised version of the report in November 2004.
The Danzer Group conducts an open and objective dialog with the public, absent of pre-discussion, condemnation, and unjustified attacks on the reputations of others. That is why the Group has on various occasions informed Greenpeace in personal discussions and official letters that the accusations made in the „Forest Crime File” are incorrect. In keeping with our aim to ensure comprehensive transparency we hereby publish the „Forest Crime File” accusations and make detailed statements on each criticism leveled by Greenpeace.
Volltext als PDF in Englisch (149 KB) Unterhielt die Interholco in Liberia Geschäftsbeziehungen mit unseriösen Firmen, die im Waffenhandel verstrickt waren?Unser gesamtes unternehmerisches Handeln richtet sich nach hohen ethischen und rechtlichen Standards. Wir erwarten auch von unseren Lieferanten, dass sie diese Standards einhalten. Im Fall der liberianischen Firma OTC und deren Manager Gus Kouwenhoven, dem persönlich vorgeworfen wurde, mit Waffenhandel in Verbindung zu stehen, müssen wir eingestehen, dass unsere übliche sorgfältige Überprüfung versagt hat. Sofort nachdem die Geschäftsführung der Danzer Group von den Vorwürfen erfahren hatte, hat sie sämtliche Geschäftsbeziehungen beendet. Wir haben aus dieser Erfahrung gelernt und ein Verfahren entwickelt, nach dem wir zukünftig vorgehen werden. Dieses Verfahren umfasst auch Maßnahmen gegen politische und kriminelle Verstrickungen und stellt sicher, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.
Eine eigene Bewertung und Einschätzung von möglichen kriminellen Verstrickungen von Lieferanten kann insbesondere in afrikanischen Ländern aufgrund der herrschenden politischen Situation sehr schwierig sein. Solange keine gesicherten Kenntnisse und Beweise vorliegen, gilt für uns das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung. Wir beteiligen uns nicht an Vorverurteilungen – auch im Hinblick auf unsere soziale Verantwortung den einheimischen Arbeitnehmern und deren Familien gegenüber. Danzers Lieferantenfirmen haben nachweislich in Liberia viele Arbeitsplätze geschaffen und damit Familien ernährt. Externe Angaben gehen von bis zu 3400 Arbeitsplätzen aus. Diesen Fakt hat die UNO in ihren Analysen über die Situation in Liberia auch immer positiv gewürdigt.
Angesichts der sensiblen politischen Entwicklungen in Afrika standen und stehen wir in einem engen Austausch mit den Organisationen der UNO.
Die Interholco unterhielt in Liberia bis 2003 verschiedene Geschäftsbeziehungen, u. a. mit dem Unternehmen OTC. Mit Inkrafttreten des UN-Exportverbots für Liberia im Juli 2003 stellte Interholco sofort alle Geschäftsbeziehungen zu diesem Land ein. Im September 2004 hat die Danzer Group zudem beschlossen, einen erst kurz zuvor aufgenommenen Geschäftskontakt der Interholco mit Herrn Kouwenhoven, der sich auf die Republik Kongo bezog, unverzüglich einzustellen. Hat die Interholco in Afrika oder in anderen Regionen ethisch unsaubere Geschäftspraktiken (z. B. Bestechungen, Dokumentenmanipulation) angewandt?Die Interholco und ihre Mitarbeiter befolgten und befolgen die hiesigen sowie die im jeweiligen Land ihrer geschäftlichen Tätigkeit geltenden Gesetze. Die Verantwortlichen der Interholco und der der Danzer Group haben keine strafbaren Handlungen begangen.
Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Zug in der Schweiz hat das Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte der zur Danzer Group gehörenden Interholco AG eingestellt. Die Behörde hatte wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ermittelt.
Greenpeace Schweiz verdächtigte die Interholco AG im Zusammenhang mit dem Handel mit tropischen Hölzern und mit der Bewirtschaftung von Waldkonzessionen in Afrika der aktiven Bestechung. Greenpeace erstattete am 14. Juni 2004 gegen die Verantwortlichen der Interholco AG bei der Schweizerischen Bundesanwaltschaft in Bern eine Strafanzeige wegen Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB) und Urkundenfälschung (Art. 251 StGB).
Die Interholco AG ist eine Holz-Handelsgesellschaft mit Sitz in Baar, welche zur weltweit tätigen Danzer Gruppe gehört. Die aufgrund dieser Strafanzeige gegen die Interholco AG sowie weitere verantwortliche Personen von der Schweizerischen Bundesanwaltschaft eingeleitete Strafuntersuchung ergab nach eingehender Untersuchung durch die zuständigen Bundesbehörden keine Hinweise auf Bestechungshandlungen durch die Interholco AG oder die Danzer AG.
Mit Verfügung vom 21. Dezember 2004 stellte die Schweizerische Bundesanwaltschaft daher das Ermittlungsverfahren wegen Bestechung fremder Amtsträger gegen sämtliche Beteiligte ein. In der Folge führte das Untersuchungsrichteramt des Kantons Zug die Strafuntersuchung wegen des Verdachts der Urkundenfälschung weiter. Nachdem sich auch in diesem Punkt der Verdacht strafbarer Handlungen nicht bestätigte, stellte das Untersuchungsrichteramt des Kantons Zug mit Verfügung vom 22. August 2006 auch diese Strafuntersuchung gegen sämtliche Beteiligten ein.
Sowohl die Einstellungsverfügung der Schweizerischen Bundesanwaltschaft als auch des Untersuchungsrichteramts des Kantons Zug sind heute rechtskräftig und die Verfahren gegen die Interholco AG und die Danzer AG sowie gegen deren Verantwortliche sind definitiv abgeschlossen. Es steht fest, daß sowohl die Interholco AG als auch die Danzer AG und deren Verantwortliche keine strafbaren Handlungen begangen haben.
In unterentwickelten Ländern, wie beispielsweise auf dem afrikanischen Kontinent, muss den spezifischen Besonderheiten vor Ort Rechnung getragen werden, die sich nicht mit dem bestehenden Ordnungsrahmen der westlichen Länder und deren Maßstäben vergleichen lassen. Sie unterliegen der Souveränität und den Bestimmungen der staatlichen Organe des jeweiligen Landes, die es kulturell und legal zu respektieren gilt. Wo es keine funktionierende Steuererhebung für offizielle behördliche Amtsleistungen im Rahmen von Geschäftsvorgängen gibt, wie beispielsweise im Kongobecken, wird von den die Unternehmen kontrollierenden diversen Behörden oft gefordert, daß Aufenthalt und Spesen der kontrollierenden Beamten bezahlt werden. Diese Art der behördlichen Leistungsvergütung hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in ihrer Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr offiziell als rechtmäßig anerkannt.   Welche Maßnahmen hat die Danzer Group gegen die Korruption eingeführt?Danzer ist gegen Korruption und Bestechung und toleriert keine Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen. Für die Unternehmen der Danzer Group gelten deshalb Verhaltensrichtlinien, die sicherstellen, dass Korruption und Bestechung im Geschäftsverkehr unterbleiben. Dieser „Code of Conduct: Countering Bribery and Related Matters” hält sich an die OECD Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Wirtschaftsverkehr (OECD Convention on Combating Bribery of Foreign Public Officials in International Business Transactions), die Anti-Korruptions-Konvention der Organisation Amerikanischer Staaten (Inter-American Convention Against Corruption) sowie die Antikorruptions-Konvention der Afrikanischen Union (African Union Convention on Preventing and Combating Corruption). Wie stellt die Danzer Group sicher, dass die Verhaltensrichtlinien eingehalten werden?Die Einhaltung der Anti-Korruptions-Verhaltensrichtlinien der Danzer Group wird ständig über ein internes Kontrollsystem überwacht. Darüber hinaus lassen wir unsere internen Compliance-Richtlinien von unabhängigen Prüfern wie z. B. der Schweizerischen Akkreditierungsstelle Société Générale de Surveillance (SGS) überprüfen. |